AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Euro Dance Festival
- in der Fassung vom 01.07.2010 -



Präambel

Mit der Buchung eines Festivaltickets werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam. Dies gilt für sämtliche Tickets zum Euro Dance Festival.
 
Veranstalter
Veranstalter des Euro Dance Festivals ist die Gutmann Events GmbH & Co. KG. Etwaige Ansprüche sind immer gegen den Veranstalter zu stellen. Das Euro Dance Festival findet im Europa-Park in Rust bei Freiburg statt.
 
Buchungen, Stornierungen und Umbuchungen
Alle Ticketbuchungen - egal ob Online-Buchung im Internet oder Kauf eines Tickets persönlich im Büro der Tanzschule Gutmann, Freiburg oder vor Ort an den Tages- und Abendkassen sind verbindlich und können nicht storniert werden. Bei Bestellung per Internet sieht der Einkaufsbereich ein Anmeldeformular vor, welches vollständig auszufüllen ist. Vor dem Absenden ist die Zustimmung zu den hier aufgeführten AGB erforderlich. Die endgültige Bestätigung erfolgt nach Eingang der Zahlung. Darüber hinaus ist ebenso wenig eine Rückerstattung oder Stornierung der Tickets aus wichtigem Grund möglich. Ausnahme hiervon ist die Ticket-Versicherung, welche optional bei der Buchung abgeschlossen werden kann (s.u.).

 
Bezahlung

Sämtliche Ticketbuchungen sind binnen 14 Tagen ab Buchungsdatum mittels Überweisung auf das im Bestellformular angegebene Bankkonto oder direkt bei der Buchungs per Kreditkarte ohne Abzug zahlbar. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung binnen der genannten Zahlungsfrist seine Gültigkeit. Bitte beachten Sie: bei Überweisungen aus dem Ausland entstehende Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

 
Ticket-Versicherung
Die Ticket-Versicherung kann optional abgeschlossen werden. Im Falle einer Verhinderung des Besuchers wird 80% des gezahlten Festivalbeitrags abzgl. der Kosten der Versicherung zurückerstattet. Sie können bei einer Paarbuchung auch nur eine der beiden Personen versichern, erhalten dann aber entsprechend nur vom anteiligen Festivalbeitrag 80% zurück. Als verhindert und nicht beim Festival anwesend werden alle Besucher gewertet, die bis 18 Uhr am letzten Festivaltag ihr im Vorverkauf erstandenes Ticket nicht gegen Eintrittsbänder etc. eingelöst haben. Teilauszahlungen sind nicht möglich, eine Anreise erst am Samstag berechtigt z.B. nicht zur Rückzahlung einer Karte für Freitag etc.! Die Versicherung gilt nicht für Hotelbuchungen sowie sonstige Ihnen in Zusammenhang mit dem Festival entstandenen Kosten (wie Fahrt, Porto etc.). Der Abschluss der Versicherung ist freigestellt, sie muss aber wenn gewünscht gleichzeitig mit der Buchung der Festivaltickets abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss der Versicherung ist ausdrücklich nicht möglich. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist die Meldung schriftlich (per E-Mail oder Fax) innerhalb von 30 Tagen nach Festivalende bei der Gutmann Events GmbH & Co. KG. Ebenso muss das unbeschädigte, vollständige Ticket per Einschreiben an Gutmann Events GmbH & Co. KG, Eisenbahnstr. 56, D-79098 Freiburg, zurückgeschickt werden, bevor eine Auszahlung erfolgen kann.

 
Abholung, Verwendung der Tickets

Sämtliche Tages- und Vier-Tages-Pässe ebenso wie Film- und Foto-Lizenzen werden ausschließlich direkt beim Check-In vor Ort ausgegeben, gegen Vorlage des mit der Post verschickten im Vorverkauf erstandenen Tickets oder gegen Barzahlung an den Tages- und Abendkassen. Ihr Ticket gilt gleichzeitig als Sitzplatzkarte, wenn Sie dies gebucht haben. Der Check-In öffnet am Vorabend des Festivals und ist zu den auf dieser Webseite rechtzeitig bekannt gegebene Zeiten auch während der Festivaltage geöffnet. Tickets können auch, so lange noch Restkarten zur Verfügung stehen, vor Ort bis eine halbe Stunde vor Einlass (Flanierkarten) bzw. den ganzen Tag über (4-Tages-Pass, Tages-Pässe) gekauft werden. Für die sachgemäße Aufbewahrung Ihres Tickets sind Sie als Besteller selbst verantwortlich – in diesem Fall übernimmt der Veranstalter keine Haftung für eventuell verloren gegangene Tickets und es können keine kostenlosen Ersatzkarten zur Verfügung gestellt werden. Schadenersatzansprüche, die aus verloren gegangenen Tickets resultieren sollten, können daher vom Veranstalter nicht übernommen werden. Eintrittsberechtigungen (Tickets) dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benutzer auch ausdrücklich die Hausordnung des Veranstaltungsortes im Europa-Park in Rust. Die 4-Tages- und Tagespässe werden in Form von Kontrollarmbändern ausgegeben. Diese müssen am entsprechenden Tag vor Besuch eines Festivalangebots, wie Workshops etc. so am Handgelenk angebracht werden, dass sie nicht über den Handballen gezogen werden können. Sie sind während der gesamten Veranstaltung zu tragen und dürfen nicht abgenommen werden. Sobald ein Kontrollarmband abgenommen oder durchgeschnitten wird, verliert es seine Gültigkeit. Es können keine kostenlosen Ersatzarmbänder zur Verfügung gestellt werden.
 

Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen

Im Falle der Absage des Festivals kann/können die Karte(n) bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung auf jenem Weg retourniert werden, auf dem sie bezogen wurde(n). Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Shows, etc.) sind vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel, Vorverkaufs- oder Bearbeitungsgebühren) ersetzt. Eine Absage des Festivals auf Grund höherer Gewalt berechtigt nicht zur Refundierung der getätigten Zahlungen. Der Veranstalter ist in diesem Falle zu keiner Rückzahlung verpflichtet.

 
Haftung
Der Anmelder sowie jeder Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass weder seitens des Veranstalter noch des Europa-Parks eine Haftung übernommen wird und er die Workshops, Seminare und Abendveranstaltungen im Rahmen der Veranstaltung auf eigene Gefahr besucht. Für eventuelle Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich der Anmelder/Teilnehmer selbst. Der Veranstalter haftet für durch seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die im Hotel und Cateringbereich auftreten, haftet die Hotelerie des Europa-Park Rust. Für den Unterrichtsinhalt gewähren wir keinen Unterrichtserfolg. Für die Buchung von Unterkünften in den parkeigenen Beherbergungsbetrieben ist der Europa-Park in Rust verantwortlich. Etwaige Ansprüche in Verbindung mit einem Festivalticket bestehen nicht.

 
Datenschutz

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm elektronisch bekannt gegebenen Daten von Gutmann Events zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Er stimmt ebenso zu, dass er künftig veranstaltungsbezogenes Infomaterial per E-Mail durch den Veranstalter erhält. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit formlos und ohne Einhaltung einer Frist widerrufen werden kann.

 
Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht

Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen des Euro Dance Festivals fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Festivalteilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für das Festival (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen von Gutmann Events verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit der Anmeldung zum Euro Dance Festival erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen - Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Workshops nur durch Festivalbesucher im Besitz der optional zu buchenden Film- und Fotolizenz gemacht werden. Während der Workshops darf darüber hinaus nur während der jeweils letzten fünf Minuten eines Workshops gefilmt bzw. fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr in Höhe von 300,- € erhoben. Es obliegt dem Veranstalter in diesem Falle auch, schon bestehendes Foto- oder Filmmaterial ersatzlos einzufordern. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Besucher vom Festival ausgeschlossen werden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Gutmann Events GmbH & Co. KG bzw. früheren Rechteinhabern.
 

Sonstiges


Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet. Für den Inhalt von verlinkten Seiten ist der Veranstalter nicht verantwortlich.
 

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau
 
 
Veranstalter
Gutmann Events GmbH & Co. KG

Eisenbahnstrasse 56

79098 Freiburg


Geschäftsführung: Matthias Blattmann und Hans Schmidt-Brinkmann

Komplementärin: JM-Events Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH - Sitz: Freiburg i. Breisgau

Handelsregister HRA 4952 - Handelsregister HRB 7081 - USt-IdNr: DE227753741
 

Bankverbindung
Gutmann Events GmbH & Co. KG

Konto: 125 396 55

BLZ: 680 501 01
Sparkasse Freiburg


IBAN DE 09680501010012539655

BIC/SWIFT
FRSPDE66XXX